Vertrag lesen

„Denn deine Sprache verrät dich.“ (Neues Testament, Matthäus 26,73)

Wer die Hilfe einer Partnervermittlung in Anspruch nimmt, sollte auf die Vertragsbedingungen genau achten, um ein böses Erwachen aus dem Traum vom Glück zu verhindern. Christliche Nächsten- und Wahrheitsliebe sind nur selten die treibenden Kräfte der Betreiber von Vermittlungsinstituten.

Schon die Gebrüder Grimm warnen in ihrem Märchen Rumpelstilzchen vor einem Teufelspakt mit einem bösen, kleinen Troll. Rumpelstilzchen verhilft der Müllerstochter zu einer Ehe mit dem König, verlangt für seine Hilfe aber einen unverhältnismäßig hohen Lohn. Wenigstens hatte der böse Gnom seine Bedingungen aber schon vorher klar gestellt, auch das ist bei Partneragenturen nicht immer der Fall. Nicht nur eine Werbung, die an unlauteren Wettbewerb grenzt, sondern auch komplizierte Verträge führen unter Umständen zu Verwirrung und Streitigkeiten. Rechtzeitige Klarheit darüber, welche Leistungen ein Partnervermittlungsinstitut tatsächlich verspricht oder unter welchen Umständen ein Vertrag gekündigt werden kann, kann Probleme vermeiden und Geld sparen. Aufklärung über Geschäftspraktiken von Partnervermittlungsinstituten und weitere hilfreiche Tipps bieten Verbraucherzentralen in ganz Deutschland. Die drei wichtigsten Ratschläge lauten:

  • Prüfen Sie vor einem Vertragsabschluss den Vertragsinhalt sehr genau.
  • Vorsicht bei Angeboten, die zusätzliche, kostenpflichtige Leistungen zur „Verbesserung der Vermittlungschancen" anbieten.
  • Zahlen Sie niemals mit Wechsel oder Scheck und vermeiden Sie Kredite.

Weitere Hinweise und Empfehlungen sind zum Beispiel bei der Verbraucherzentrale Bayern zu finden.